Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Internetplattformen und deren Nutzer berührt vielfach grenzüberschreitende Sachverhalte und erfordert daher eine fundierte Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts. Die Beratung im Zusammenhang mit IT-Verträgen und neuen Geschäftsmodellen setzt ein entsprechendes Verständnis der zugrundeliegenden Informationstechnologie voraus, über das wir ebenso verfügen wie über das notwendige Gespür für das Lösen heikler datenschutzrechtlicher Probleme. Durch unsere Spezialisierung und durch laufende Fortbildung in dieser schnelllebigen Materie haben wir hohe Kompetenz in allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts.
Für uns ist es nicht schwer zu punkten.
IT-Recht, Datenschutz
Vertragsgestaltung, AGB
Bei der Ausgestaltung von Verträgen, der Prüfung einzelner Vertragsklauseln sowie bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist die Unterstützung durch anwaltliche Expertise unabdingbar. Dabei wählen wir stets klare Formulierungen und wahren die Interessen unserer Mandanten durch vorausschauende Gestaltungsoptionen und kreative Lösungen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Streithelfer in Gerichtsverfahren können wir mögliches Konfliktpotential bereits im Vorfeld identifizieren und Abhilfemaßnahmen bestmöglich antizipieren.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen unterschiedlicher Größe bei der laufenden Unternehmensführung. Ob Startup oder etablierter Geschäftsbetrieb – sowohl bei der Erstellung und Änderung des gesellschaftsrechtlichen Vertragswerks im Zuge der Gründung oder späteren Umstrukturierungen als auch bei der Überwachung und Gestaltung der Beziehungen zu Geschäftspartnern unterstützen wir unsere Mandanten durch kompetente Beratung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen wegen unlauterer Geschäftspraktiken, irreführender Werbeaussagen oder wettbewerbsrechtlicher Kennzeichenverletzungen zählt zu unseren Spezialgebieten. Wir erledigen auch gerne Ihre Markenanmeldung beim Österreichischen Patentamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), prüfen allfällige Eingriffe in Ihr Urheber-, Gebrauchsmuster- oder Markenrecht oder stehen für diesbezügliche Beratung zur Verfügung. Auch in Bezug auf die Erstellung von Marken-, Patent- oder sonstigen Lizenzverträgen verfügen wir über fundierte Kompetenz und langjährige Erfahrung.
Liegenschafts- und Wohnrecht
Wir betreuen und beraten unsere Mandanten beim Erwerb und der Veräußerung von Liegenschaften aller Art sowie bei bestand- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Unser Tätigkeitsspektrum reicht dabei von der Erstellung von Kauf-, Miet- und Wohnungseigentumsverträgen und der treuhändigen Abwicklung von Immobilientransaktionen über die Unterstützung in baurechtlichen-, gewerberechtlichen, denkmalschutz- und raumordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen von Bauprozessen.
Bau- und Anlagen-
werkvertragsrecht
Bau- und Anlagenprojekte bedürfen nicht nur einer umfassenden technischen Planung. Ein Vertrag, der das Projekt in den Mittelpunkt stellt und dabei die Interessen der Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt, ist ebenso eine entscheidende Grundlage für das Gelingen eines Projekts. Wir können Sie bei der Vertragsgestaltung mit unserer langjährigen Erfahrung – auch im Bereich von Großprojekten – unterstützen. Sollte es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, stehen wir an Ihrer Seite.
Schadenersatzrecht
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowohl nach Unfällen als auch als Folge von Vertragsverletzungen stellt eine anwaltliche Kernkompetenz dar, in der wir jahrzehntelange Erfahrung haben. Sowohl die Beurteilung des Anspruchsgrundes als auch die Einschätzung des Umfangs und der Höhe der Forderung verlangt umfassendes Know-how, über das alle Experten in unserer Kanzlei verfügen.
Streitiges Vertragsrecht
Pacta sunt servanda, oder doch nicht? Ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es gibt, die Aufhebung von Verträgen durchzusetzen, die gewünschte Auslegung eines strittigen Vertragspunktes zu argumentieren oder gewährleistungsrechtliche oder sonstige vertragliche Ansprüche durchzusetzen, können wir kompetent für Sie prüfen. Neben juristischem Fachwissen bedarf es dafür oftmals Fingerspitzengefühl und Kreativität in der Argumentation, worin wir insbesondere durch unsere interdisziplinäre Tätigkeit bestens geschult sind.
Familienrecht
Ehescheidungen, nacheheliche Vermögensaufteilung, Obsorge- oder Unterhaltsprobleme: In allen familienrechtlichen Belangen sind Sie in unserer Kanzlei bestens aufgehoben. Besonders komplex sind zumeist auch Auseinandersetzungen nach der Aufhebung einer Lebensgemeinschaft. Wir empfehlen daher vor allem bei gemeinsamer Vermögensbildung den Abschluss von Eheverträgen oder Trennungsvereinbarungen für Lebensgefährten, die wir gerne für Sie erstellen.
Erbrecht
Sie möchten Vorsorge treffen und Ihnen nahestehende Personen für den Ernstfall bestmöglich absichern oder als Erbe in Bezug auf den Erb- und/oder Pflichtteil anderer Anspruchsteller die korrekte Berücksichtigung von Vorempfängen durchsetzen? Bei der Erstellung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen verfügen wir ebenso über langjährige Erfahrung wie in der streitigen Auseinandersetzung über das Bestehen eines Erbrechts- oder Pflichtteilsanspruchs.
Verwaltungsrecht
Die Vertretung vor Verwaltungsbehörden zum Schutz vor unrichtigen staatlichen Entscheidungen stellt eine tragende Säule der anwaltlichen Unabhängigkeit dar. In weiten Bereichen des Verwaltungsrechts verfügen wir diesbezüglich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Ob im Baurecht, Raumordnungsrecht, Wasserrecht, Gewerberecht, Forstrecht, Denkmalschutzrecht, Kraftfahrrecht (Führerscheine) oder Staatsbürgerschaftsrecht: In unserer Kanzlei sind Sie mit Ihrem Problem an der richtigen Stelle.
Arbeitsrecht
Sie werden als Arbeitnehmer unerwartet gekündigt oder als Arbeitgeber mit nicht nachvollziehbaren Forderungen einzelner Dienstnehmer oder gar der gesamten Belegschaft konfrontiert? Im Bereich des Arbeitsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung sowohl in der Beratung von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Durch diese mehrseitige Sichtweise können wir Konflikte mitunter bereits vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens lösen und im Streitfall die Argumentation der Gegenseite bestmöglich entkräften.