Für uns ist es nicht schwer zu punkten.

Vertragsgestaltung, AGB

Bei der Ausgestaltung von Verträgen, der Prüfung einzelner Vertragsklauseln sowie bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist die Unterstützung durch anwaltliche Expertise unabdingbar. Dabei wählen wir stets klare Formulierungen und wahren die Interessen unserer Mandanten durch vorausschauende Gestaltungsoptionen und kreative Lösungen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Streithelfer in Gerichtsverfahren können wir mögliches Konfliktpotential bereits im Vorfeld identifizieren und Abhilfemaßnahmen bestmöglich antizipieren.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen unterschiedlicher Größe bei der laufenden Unternehmensführung. Ob Startup oder etablierter Geschäftsbetrieb – sowohl bei der Erstellung und Änderung des gesellschaftsrechtlichen Vertragswerks im Zuge der Gründung oder späteren Umstrukturierungen als auch bei der Überwachung und Gestaltung der Beziehungen zu Geschäftspartnern unterstützen wir unsere Mandanten durch kompetente Beratung.

Liegenschafts- und Wohnrecht

Wir betreuen und beraten unsere Mandanten beim Erwerb und der Veräußerung von Liegenschaften aller Art sowie bei bestand- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Unser Tätigkeitsspektrum reicht dabei von der Erstellung von Kauf-, Miet- und Wohnungseigentumsverträgen und der treuhändigen Abwicklung von Immobilientransaktionen über die Unterstützung in baurechtlichen-, gewerberechtlichen, denkmalschutz- und raumordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen von Bauprozessen.

Streitiges Vertragsrecht

Pacta sunt servanda, oder doch nicht? Ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es gibt, die Aufhebung von Verträgen durchzusetzen, die gewünschte Auslegung eines strittigen Vertragspunktes zu argumentieren oder gewährleistungsrechtliche oder sonstige vertragliche Ansprüche durchzusetzen, können wir kompetent für Sie prüfen. Neben juristischem Fachwissen bedarf es dafür oftmals Fingerspitzengefühl und Kreativität in der Argumentation, worin wir insbesondere durch unsere interdisziplinäre Tätigkeit bestens geschult sind.

Familienrecht

Ehescheidungen, nacheheliche Vermögensaufteilung, Obsorge- oder Unterhaltsprobleme: In allen familienrechtlichen Belangen sind Sie in unserer Kanzlei bestens aufgehoben. Besonders komplex sind zumeist auch Auseinandersetzungen nach der Aufhebung einer Lebensgemeinschaft. Wir empfehlen daher vor allem bei gemeinsamer Vermögensbildung den Abschluss von Eheverträgen oder Trennungsvereinbarungen für Lebensgefährten, die wir gerne für Sie erstellen.

Verwaltungsrecht

Die Vertretung vor Verwaltungsbehörden zum Schutz vor unrichtigen staatlichen Entscheidungen stellt eine tragende Säule der anwaltlichen Unabhängigkeit dar. In weiten Bereichen des Verwaltungsrechts verfügen wir diesbezüglich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Ob im Baurecht, Raumordnungsrecht, Wasserrecht, Gewerberecht, Forstrecht, Denkmalschutzrecht, Kraftfahrrecht (Führerscheine) oder Staatsbürgerschaftsrecht: In unserer Kanzlei sind Sie mit Ihrem Problem an der richtigen Stelle.